Verbrauchsteuerpflichtige Tanks. Tanks mit GUM-Zulassung. Ausführungen als Lager- und Prozessbehälter.
Allgemeine Informationen
Technologische, oberirdische Tanks mit Typenzulassung durch das Zentralamt für Maßnahmen, die die Anforderungen der Verordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik vom 22. Januar 2008 über die messtechnischen Anforderungen an Messbehälter erfüllen. Einige Arten von Tanks - die vor 2008 gebaut wurden - erfüllen nur die ältere Verordnung von 2004.
Tanks in einschaliger Ausführung. Bei der Verwendung als Lagertank für gefährliche Flüssigkeiten (Spirituosen) müssen die in der Verordnung über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten festgelegten Anforderungen an die Umgebung erfüllt werden.
Verwendetes Kapazitätsmessverfahren: Röhrenflüssigkeitsanzeiger mit Metallblende.
Einige Behälter, deren Typenbezeichnung uns vorliegt, können mit einem Hochgeschwindigkeits-Seitenrührwerk mit mechanischer Dichtung ausgestattet werden.
Der Zweck des Behälters: Verarbeitung oder Lagerung von verbrauchssteuerpflichtigen Stoffen.
Das Angebot an Behältern mit der Typenbezeichnung GUM wird ständig erweitert.
Anmeldung
Verwendete Kapazitätsmessmethode:
- Rohr-Füllstandsmesser mit Metallteiler Nr. PLT 05232,
- Gemischtes Bandmaß mit Gewichten der Genauigkeitsklasse II, Nr. PLT 06170.
Anmeldung
Oberirdischer Techniktank mit Bauartzulassung durch das Zentralamt für Maßnahmen, der die Anforderungen der Verordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik vom 22. Januar 2008 über die messtechnischen Anforderungen an Messbehälter erfüllt.
Der Tank ist als einschaliger Tank ausgeführt. Bei der Verwendung als Lagertank für gefährliche Flüssigkeiten (Spirituosen) müssen die in der Verordnung für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten festgelegten Umgebungsbedingungen eingehalten werden.
Verwendetes Kapazitätsmessverfahren: Röhrenflüssigkeitsanzeiger mit Metallblende.
Zweck des Tanks: Durchführung von Behandlungsprozessen - Mischen, Ausscheidungsstoffe.
Anmeldung
Mit dem Beschluss Nr. 5/2010 des Präsidenten des Zentralamtes für Maß und Gewicht wurde ein Messbehältertyp für Flüssigkeiten mit einem Nennvolumen von 66m³ zugelassen.
Bei dem Tank mit einem Nennvolumen von 66m³ handelt es sich um einen bodengebundenen, fest aufgestellten Tank. Der Tank erhielt das Baumusterzulassungszeichen: PLT 105.
Der Tank erfüllt die Anforderungen, die in der Verordnung des Wirtschaftsministers vom 22. Januar 2008 über die Anforderungen an Messbehälter festgelegt sind.
Form des Tanks | Zylinder mit vertikaler Hauptachse |
Typ des Tankdachs | Festdach |
Material des Tanks | rostfreier Stahl |
Art des Behälters | drucklos |
Tankfüllstandsmessgerät | Flüssigkeitsstandanzeiger mit einem starren Messgerät mit einer Elementarlänge von 1 mm |
Anzahl der Flüssigkeitsstandanzeigerohre | drei |
Anzahl der starren Flüssigkeitsmessgeräte | drei |
Länge der Flüssigkeitsanzeigerohre | 3000 mm |
Tank-Zubehör | Wasserwaage (Libelle) |
Innendurchmesser des Behälters | 3175 mm |
Der Tank ist nicht wärmeisoliert, wobei die Temperaturen von Umgebung und Flüssigkeit im Tank um nicht mehr als 10 °C voneinander abweichen dürfen.
Anmeldung
Mit dem Beschluss Nr. 23/2009 des Präsidenten des Zentralamts für Maßnahmen wurde ein Typ eines Messbehälters für Flüssigkeiten mit einem Nennvolumen von 35m³ zugelassen.
Bei dem Tank mit einem Nennvolumen von 35 m³ handelt es sich um einen oberirdischen, fest installierten Tank. Der Tank hat das Baumusterprüfzeichen PLT 0921 erhalten.
Der Tank erfüllt die Anforderungen, die in der Verordnung des Wirtschaftsministers vom 22. Januar 2008 über die Anforderungen an Messbehälter festgelegt sind.
Form des Tanks | Zylinder mit vertikaler Hauptachse |
Typ des Tankdachs | Festdach |
Material des Tanks | rostfreier Stahl |
Art des Behälters | drucklos |
Tankfüllstandsmessgerät | gemischte Balkenlehre mit 1 mm Abstufung |
Tank-Zubehör | Einspannen des Stegmanometers, der Referenzplatte, der Wasserwaage (Libelle), des Manometers, der Über- oder Unterdrucksicherungseinrichtung. |
Innendurchmesser des Behälters | 3000 mm |